Allgemeine Geschäftsbedingungen BNF Hotellerie AG
1. Grundprinzipien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Regelung der Rechtsbeziehung zwischen dem Gastgeber/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Kunde genannt, und dem Hotel BNF Hotellerie SA als Betreiberin des Hotels Château Salavaux, nachfolgend Hotel genannt.
Der Einfachheit halber beziehen sich diese AGB immer auf den Vertrag, unabhängig von der betreffenden Dienstleistung.
Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser CDs ungültig oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der AGB hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Salavaux (VD) Gerichtsstand, sofern nicht aus gesetzlichen Gründen ein anderer Gerichtsstand erforderlich ist.
Auf alle Vertragsabschlüsse, Vorbehalte, allfällige Nebenabreden sowie auf die Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Buchung von mindestens 2 Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Mitteilungen per Fax und E-Mail.
Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Räumen, Seminarräumen, Flächen sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen und Lieferungen kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder durch stillschweigende Annahme zustande.
Eine am Anreisetag getätigte Reservierung ist ab dem Zeitpunkt der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst nach (schriftlicher) Bestätigung wirksam. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Kunden sind unwirksam.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5. Leistungsumfang
Der Umfang der Vertragsleistungen richtet sich nach der individuell vorgenommenen und vom Kunden bestätigten Reservierung.
Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Zimmer besteht vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen nicht.
Für den Fall, dass trotz bestätigter Reservierung keine Zimmer mehr im Hotel verfügbar sind, muss dieses den Kunden rechtzeitig informieren und ein Ersatzhotel in der Nähe einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Das Hotel übernimmt etwaige Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft. Verweigert der Kunde die Bereitstellung eines Ersatzzimmers, hat das Hotel etwa bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden (zB Anzahlungen) unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Nutzungsdauer
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen kann der Kunde die Mieträume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bis 11.00 Uhr des Abreisetages nutzen.
Bei einer Anreise nach 19:00 Uhr hat der Kunde dies dem Hotel bis spätestens 15:00 Uhr des Anreisetages telefonisch oder schriftlich mitzuteilen, andernfalls kann das Hotel frei über das Zimmer verfügen.
Eine Belegung des Zimmers bis 11 Uhr gilt als volle Nacht.
Räumt der Kunde das Zimmer mit einer Verspätung von 2 Stunden oder mehr, kann ihm das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des gesamten Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Dem Kunden wird hierdurch kein vertragliches Recht eingeräumt, die Nutzung der Flächen zu erweitern; die Klage auf Schadensersatz bleibt vorbehalten.
Das Hotel behält sich vor, bei verspäteter Rückgabe des Zimmers die Sachen des Kunden aus dem Zimmer zu entfernen und an geeigneter Stelle im Hotel gegen Entgelt zu verwahren.
7.Optionen
Wahltermine sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel ohne besondere Mahnung anderweitig über die in Option genommenen Zimmer/Räumlichkeiten oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss dem Hotel spätestens am letzten Tag des Optionszeitraums vorliegen.
8. Preis / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch keine Kurtaxen und sonstigen Abgaben.
Der Kunde verpflichtet sich, die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. aktuellen Preisen des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von Begleitpersonen und Besuchern.
Eine Erhöhung der gesetzlichen Steuern nach Vertragsschluss trägt der Kunde. Preise in Fremdwährung dienen nur als Referenz und werden zum Tageskurs berechnet. Es gelten ausschließlich die vom Hotel bestätigten Preise.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Hotelleistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht.
Nach Vereinbarung oder ab einem Buchungsbetrag von 5 Zimmern kann das Hotel eine Anzahlung von 50 % auf den Gesamtbetrag verlangen. Die Anzahlung gilt als Teilzahlung der vereinbarten Vergütung.
Das Hotel ist berechtigt, anstelle einer Anzahlung eine Kreditkartengarantie zu verlangen.
Eine Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der bestätigten Reservierung zu überweisen. Bei einer kurzfristigeren Reservierung benötigt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Reservierungsbetrag.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht oder schlägt die Kreditkartengarantie fehl, ist das Hotel berechtigt, ohne Mahnung vom Vertrag (einschließlich der zugesagten Leistungen) zurückzutreten und die unter al. 10 dieser AGB.
Das Hotel kann seine Leistungen jederzeit in Rechnung stellen oder Teilrechnungen stellen.
Die Schlussrechnung enthält den vereinbarten Preis zuzüglich etwaiger Mehrkosten, die durch zusätzliche Hotelleistungen für den Gast und/oder Begleitpersonen entstehen. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens am Abreisetag beim Check-out bar in Schweizer Franken oder mittels einer akzeptierten Kreditkarte zu begleichen.
Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 100 erheben.
Ein Widerspruch gegen die Aufrechnung von Forderungen durch das Hotel ist ausgeschlossen.
9. Kündigung durch das Hotel
Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Kunden kann das Hotel ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus berechtigten Gründen jederzeit durch einseitige schriftliche und fristlose Erklärung außerordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Berechtigte Gründe sind zum Beispiel:
• die vereinbarte Kaution oder Kaution nicht innerhalb der vom Hotel gesetzten Frist geleistet wird;
• Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Durchführung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räumlichkeiten, die unter Angabe falscher oder falscher Angaben, zB falscher Angaben über den Auftraggeber, die Nutzung oder den Zweck des Aufenthaltes, benützt oder gebucht worden sind;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit des Betriebes, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder seinen Ruf schädigt;
• der Auftraggeber zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder erfolglose Pfändung) oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck oder Grund des Aufenthalts gegen das Gesetz verstößt.
Bei einer berechtigten Kündigung des Hotels aus den vorgenannten Gründen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, die Vergütung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Stornierung der Reservierung / Stornokosten
Stornierung
Die Stornierung der Reservierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne sie ist dann der vereinbarte Preis zu zahlen, auch wenn der Kunde nicht auf die vertraglichen Leistungen zurückgreift. Bei Nichterscheinen des Kunden („No-Show“) werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Maßgebend für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der schriftlichen Stornierung des Kunden beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Mitteilungen per Telefax oder E-Mail.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die Stornierung genehmigt wurde, oder werden bestimmte gebuchte Leistungen geändert oder storniert, kann das Hotel die unten aufgeführten Stornogebühren berechnen.
Stornierungsgebühren:
Individuelle Reservierungen
• Bis spätestens 5 bis 1 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin kann der Kunde saisonabhängig ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
• Schriftliche Stornierung des Aufenthalts 1 Tag vor dem bestätigten Ankunftsdatum in der Nebensaison:
0% gemäß der bestätigten Reservierung. Wird diese Frist überschritten, werden 100 % der reservierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Schriftliche Stornierung des Aufenthalts 5 Tage vor dem bestätigten Ankunftsdatum in der Hochsaison:
0% gemäß der bestätigten Reservierung. Wird diese Frist überschritten, werden 100 % der reservierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Die Stornierung von Reservierungen für besondere Veranstaltungen/besondere Anlässe (Beispiel: Hochzeiten) kann nicht ohne Strafe erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß dem zwischen den beiden Parteien unterzeichneten Vertrag.
Gruppenreservierungen
Bei Stornierungen von mehr als 2 Personen derselben Gruppe (vgl. Ziffer 3) werden die unten aufgeführten Stornogebühren verrechnet.
• Bis spätestens 15 Tage/Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin kann die Gruppenreservierung ohne weitere Kosten storniert werden.
Schadensbegrenzung
Das Hotel ist sowohl bei Einzelbuchungen als auch bei Gruppenbuchungen bemüht, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Gelingt es dem Hotel, die stornierten Leistungen fristgerecht an Dritte weiterzugeben, verringern sich die vom Kunden zu zahlenden Stornokosten um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung bezahlen.
11. Prävention
Kann der Kunde aufgrund eines Falles höherer Gewalt (Hochwasser, Lawine, Erdbeben etc.) das Hotel nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Tageentgelt zu zahlen verpasst.
Der Kunde hat die Gründe für seine Behinderung zu begründen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt entsteht jedoch wieder, wenn die Anreise des Kunden wieder möglich ist.
12. Vorzeitige Abreise
Verlässt der Kunde das Hotel früher als erwartet, ist dieser berechtigt, alle gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bemüht, im Falle einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Gelingt es dem Hotel, die stornierten Leistungen fristgerecht an Dritte weiterzugeben, verringern sich die vom Kunden zu zahlenden Stornokosten um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen.
13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Hotelzimmer ist ausschließlich für den angemeldeten Gast reserviert. Die Überlassung des Zimmers an eine dritte Person oder die Nutzung durch eine weitere Person bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Hotels.
Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag das Recht zur normalen Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und der Einrichtungen des Hotels, die dem Kunden gewöhnlich und ohne besondere Bedingungen zugänglich sind, sowie zur normalen Bedienung. Der Kunde hat seine Rechte nach Maßgabe allfälliger Vorschriften des Hotels und/oder Kundenrichtlinien (hausinterne Vorschriften) auszuüben.
Der vom Hotel zur Verfügung gestellte Zimmerschlüssel bleibt dessen Eigentum und ermöglicht den Zutritt rund um die Uhr. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist unverzüglich an der Rezeption zu melden.
Um Zugang zum Internet zu erhalten, muss der Kunde seinen Zugangscode an der Rezeption erhalten. Dieser Service ist für alle Kunden kostenlos.
Der Kunde ist für die Verwendung seiner Zugangscodes verantwortlich. Sie übernimmt die Verantwortung für Missbrauch und rechtswidriges Verhalten bei der Nutzung des Internets.
Im gesamten Hotel ist das Rauchen strengstens untersagt. Eigens für diesen Anlass wurden Außenbereiche eingerichtet. Rauchen in einem Zimmer führt zur Verrechnung von Nächten, in denen das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann.
14. Aufenthaltsverlängerung
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Verlängerung seines Aufenthaltes.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt (z.B. starker Schneefall, Überschwemmung etc.) nicht verlassen, sind alle Abreisemöglichkeiten versperrt oder nicht nutzbar, so verlängert sich der Vertrag automatisch im Rahmen des Bestehenden Bedingungen für die Dauer des Umstandes, der die Abreise unmöglich macht.
15. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen
Gruppenpreise gelten nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Hotels.
Es wird nur eine Globalrechnung auf Bestellung des Reiseveranstalters ausgestellt, der für die Zahlung dieses Betrags voll verantwortlich ist.
Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) muss dem Hotel bis spätestens 7 Kalendertage vor Anreise der Gruppe mitgeteilt werden.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angekündigt, werden 100 % der reservierten Leistungen anteilig für die Abwesenden in Rechnung gestellt. Weitere Personen werden als Alleinreisende gezählt und verrechnet – sofern dies durchführbar ist.
Bei Stornierung einer Gruppenbuchung fallen die unter Punkt 10 genannten Stornogebühren an.
16. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann die Anmietung von Räumlichkeiten, Catering, technischen Einrichtungen, Übernachtungen und sonstigen Dienstleistungen umfassen.
Zahl der Teilnehmer
Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 30 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Bei einer Abweichung zwischen der angegebenen Teilnehmerzahl und der endgültigen Zahl gelten folgende Bestimmungen:
• Bis zu einer Abweichung von 5 % unter der tatsächlichen Teilnehmerzahl: Abrechnung der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
• Eine Differenz von mehr als 5 % unter der tatsächlichen Teilnehmerzahl: Die Differenz wird bis zu 5 % (maximal) berücksichtigt.
• Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen und die bestätigten Zimmer zu tauschen.
• Bei nachträglicher Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl – sofern dies dem Hotel zumutbar ist – Abrechnung der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Kündigung durch das Hotel und Vorgehen bei Absage von Veranstaltungen
Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB.
Stornierungsbedingungen
Die Reservierung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels storniert werden. Ist diese nicht gegeben, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde nicht auf die vertraglichen Leistungen zurückgreift.
Maßgebend für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der schriftlichen Stornierung des Kunden beim Hotel.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die Stornierung genehmigt wurde, oder werden bestimmte gebuchte Leistungen geändert oder storniert, kann das Hotel die unten aufgeführten Stornogebühren berechnen.
17 Handlungen, Nutzung und Haftung
ein Hotel
Das Hotel schließt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus und haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Sollten Leistungen des Hotels gestört oder ausbleiben, wird dieses nach Benachrichtigung des Kunden bemüht sein, dem Kunden Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Kunde, dem Hotel einen Mangel rechtzeitig anzuzeigen, steht ihm daneben kein Anspruch auf Minderung der vertraglich vereinbarten Vergütung zu.
Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, dh bis zu einem Betrag von Fr. 1'000.-. Bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden dem Hotel Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist das Hotel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von der Haftung befreit. Das Hotel empfiehlt, Bargeld und Wertgegenstände grundsätzlich im Rezeptionstresor aufzubewahren.
Werden Schäden nicht unverzüglich nach Entdeckung dem Hotel gemeldet, verliert der Kunde seine Rechte.
Das Hotel haftet in keinem Fall für die Leistungen, für die es lediglich als Vermittler gegenüber dem Kunden auftritt.
Das Hotel lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von Geräten ab, die von Dritten mitgebracht werden.
b) Kunde
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn, seine Begleitpersonen, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer der Veranstaltung verursacht werden, und dies, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
Der Kunde ist für die bestimmungsgemäße Verwendung und die ordnungsgemäße Rückgabe aller technischen Einrichtungen/Geräte, die ihm das Hotel zur Verfügung gestellt hat oder die das Hotel auf Wunsch des Kunden von Dritten beschafft hat, verantwortlich und hat auf Schadensersatz und Schadensersatz einzustehen Verluste.
Der Kunde haftet für alle Leistungen und Auslagen, die das Hotel bei Dritten in Auftrag gegeben hat.
c) Dritte
Soweit ein Dritter für den Kunden die Reservierung übernimmt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Unabhängig davon ist jeder Schuldner verpflichtet, dem Kunden alle die Reservierung betreffenden Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu übermitteln.
17. Krankheit oder Tod des Auftraggebers
Erkrankt ein Kunde während seines Aufenthaltes im Hotel, benachrichtigt dieser auf Wunsch des Kunden einen Arzt. Ist der Kunde nicht mehr handlungsfähig und ist dem Hotel die Erkrankung bekannt, so informiert er den Arzt.
Die Kosten der medizinischen Versorgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Durch den Tod des Kunden endet der mit dem Hotel geschlossene Vertrag.
18. Tiere
Hunde können nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel zum Preis von CHF 40 pro Aufenthalt mitgebracht werden.
Der Kunde, der ein Tier ins Hotel bringt, verpflichtet sich, das Tier für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel ordnungsgemäß zu verwahren, zu beaufsichtigen oder auf eigene Kosten durch sachkundige Dritte verwahren und/oder beaufsichtigen zu lassen.
Der Kunde muss für sein Tier eine ausreichende Halterhaftpflichtversicherung haben. Auf Verlangen des Hotels ist der entsprechende Versicherungsnachweis vorzulegen.
Der Aufenthalt von Tieren ist in den Tagungs-, Restaurant- und Veranstaltungsräumen sowie im Wellnessbereich des Hotels untersagt.
19. Verloren und Gefunden
Fundsachen werden nur nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung an den Eigentümer zurückgegeben. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr für den Versand.
Nach Ablauf einer 1-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände einem örtlichen Fundbüro übergeben.
20. Sonstige Bestimmungen
Wünscht ein Gast Leistungen, die nicht vom Hotel erbracht werden können, tritt das Hotel lediglich als Vermittler auf.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese veränderbar sind, gilt für Schadensersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Abreisedatum.
Anzeigen in Medien (z. B. Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel mit oder ohne Verwendung des unveränderten Hotellogos bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.